Lebenspolicen: Notfall-Paragraf würde Versicherte hart treffen

Fonds Online, www.fondsprofessionell.de

17.09.2013

Ein Rechtsanwalt warnt: Sollte die Niedrigzinsphase noch längere Zeit anhalten, so könnte bei sehr kapitalschwachen Versicherern ein „Notfall-Paragraf“ im Versicherungsaufsichtsgesetz (§89 VAG) zur Wirkung kommen, den viele gar nicht kennen, der aber eine Leistungskürzung zur Folge hätte.

Die nur noch geringen Kapitalerträge, die aufgrund der niedrigen Zinsen von Staatsanleihen erzielbar sind, bergen auf Dauer die Gefahr, dass insbesondere kleinere Versicherer in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Darauf weist der Berliner Rechtsanwalt André Tittel hin, Partner der auf Kapitalanlage-, Bank- und Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Kälberer & Tittel.

„Dann tritt ein rechtlicher Fall ein, der vielen noch unbekannt sein dürfte, aber gravierende Konsequenzen haben würde“, erklärt Tittel. „Zur Vermeidung einer Insolvenz der Versicherungsgesellschaft kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Paragraf 89 Absatz 2 VAG anordnen, dass die Versicherungsleistungen herabgesetzt werden. Die Versicherten müssten jedoch die Prämien in der bisherigen Höhe weiterzahlen.“

Leistungen können bei Insolvenzgefahr herabgesetzt werden

Das legt aus Sicht des Juristen den Schluss nahe, dass nicht einmal die Versicherungssumme und die Garantieverzinsung wirklich sicher sind. „Es kann sein, dass der Versicherungsnehmer am Ende nur einen Teil der Versicherungssumme ausgezahlt bekommt“, so Tittel. „Das wäre letztlich nichts anderes als eine staatlich gebilligte Enteignung der Versicherten. Allen, die für ihre Altersvorsorge ausschließlich auf vermeintlich sichere Kapitallebensversicherungen setzen, könnte am Ende die Altersarmut drohen.“

Renditedruck nimmt stetig zu

Maßnahmen, um die Lage zu entschärfen, gab es bereits einige: Der Garantiezins wurde mehrfach gesenkt (zurzeit noch 1,75 Prozent); einige Gesellschaften geben schon Policen ohne Garantiezins heraus; die (nicht garantierten) Schlussüberschussbeteiligungen werden teils drastisch gesenkt. „Zuletzt sollen laut Medienberichten angeblich sogar mehrere Versicherungsgesellschaften bei der BaFin beantragt haben, weniger von ihren Gewinnen für die Kunden zurücklegen zu müssen, das heißt die Gewinnbeteiligung der Kunden (zeitweise) auszusetzen“, so Tittel, der sich dabei auf einen Bericht in der Süddeutschen Zeitung bezieht (FONDS professionell ONLINE berichtete), der aber umgehend vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dementiert wurde (siehe auch dazu unseren Bericht).

„Die politisch Verantwortlichen hatten die Lebensversicherer bereits im Jahr 2010 verpflichtet, eine besondere Reserve für die hohen Garantiezinsen aus älteren Policen aufzubauen“, erklärt dazu Rechtsanwalt Tittel. Diese Zinszusatzreserve soll sicherstellen, dass die Unternehmen auch noch in einigen Jahren die Ansprüche der Altkunden erfüllen können.

Das Problem der Versicherungen ist klar: Jedes Jahr laufen ältere Anleihen und andere Papiere mit noch hoher Verzinsung aus, und der Anteil der niedrig verzinsten Papiere nimmt im Anlagebestand der Versicherungen zu. Zehnjährige Bundesanleihen bringen schon seit längerer Zeit nur noch weniger als zwei Prozent Rendite, während die Versicherer viele Altverträge mit 3,5 oder vier Prozent Garantiezins im Bestand haben.

Halten alle Versicherer die Durststrecke durch?

„Sollten die Zinsen allgemein nach oben gehen, würde dies den Druck etwas lindern“, erklärt Jurist Tittel. Aber niemand wisse, wann die Niedrigzinsphase enden werde und ob die Zinsen dann auch ausreichend hoch steigen würden. Je länger der Druck auf die Erträge und die Renditen der Lebensversicherer anhalte, umso größer werde die Gefahr einschneidender Maßnahmen. „Ob alle Versicherungsgesellschaften die ‚Durststrecke‘ durchhalten können, wird umso fraglicher, je länger sie andauert“, so Tittels beunruhigender Ausblick.

Auch die Bundesregierung sieht die Probleme: „Das im Wesentlichen unverändert anhaltende Niedrigzinsumfeld stellt nach wie vor eine Herausforderung für Anleger wie (Lebens)Versicherungen, Bausparkassen und Pensionskassen dar“, so das Finanzministerium in einer Unterrichtung an den Finanzausschuss (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Gewaltige Dimensionen

Die Dimensionen in der Branche sind gewaltig: Insgesamt gibt es in Deutschland rund 90 Millionen Kapitallebensversicherungsverträge; die Lebensversicherer haben rund 740 Milliarden Euro angelegt, das meiste davon in festverzinslichen Wertpapieren. (hh)