Regierung lehnt Steuervereinfachung ab

SZ; Wirtschaft
4. Februar 2013 06:33 Vorschlag des Bundesrates
Regierung lehnt Steuervereinfachung ab
Von Guido Bohsem
Dem letzten großen Steuervorhaben dieser Legislaturperiode droht das Aus.
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, vereinfachter Nachweis von
Pflegekosten? Viele Vorschläge der Länder lehnt die Bundesregierung nun
ab.
Die Bundesregierung machte keinen großen Wind um die Entscheidung: keine
Aussprache im Kabinett, keine Pressemitteilung. Bei Nachfragen sollte der
Regierungssprecher hervorheben, dass es sich bei der Vereinfachung des
deutschen Steuerrechts um ein wichtiges politisches Anliegen handle. Die konkreten
Vorschläge der Bundesländer müsse man aber ablehnen. Das Kabinett halte sie
weder für geeignet noch für finanzierbar.
Mit dem Beschluss von Mitte Januar dürfte das letzte größere Steuervorhaben
dieser Legislaturperiode vor dem Aus stehen. Zwar lehnt die Regierung auf Geheiß
des Bundesfinanzministeriums nicht alle elf Punkte des „Gesetzes zur weiteren
Vereinfachung des Steuerrechts“ ab. Die entscheidenden Vorschläge jedoch ließ
das Ressort von Minister Wolfgang Schäuble (CDU) durchfallen. Das heißt im
Klartext: keine Anhebung des Arbeitnehmer-Freibetrages, keine pauschale
Erleichterung bei der Abrechnung eines Arbeitszimmers, kein vereinfachter
Nachweis von Pflegekosten und keine Steuerpflicht auf die Renditen von Investoren,
die Firmen Wagniskapital zur Verfügung stellen.
Dabei wäre es für viele Arbeitnehmer zu einer Steuererleichterung gekommen. Sie
wäre nicht besonders hoch ausgefallen, aber immerhin. 630 Millionen Euro hätte der
Staat weniger kassiert, in dem er den Arbeitgeber-Pauschbetrag angehoben hätte.
Derzeit kann man in seiner Steuererklärung Werbungskosten von bis zu 1130 Euro
geltend machen, ohne dafür Quittungen einzureichen. Nach dem Willen der Länder
sollte er 2014 um weitere 130 Euro ansteigen. Dadurch würden sich etwa eine
Million Arbeitnehmer sparen, bei der Einkommensteuererklärung mühsam ihre
Belege zu sortieren und abzugeben.
Krieg‘ ich meine Steuererleichterung nicht, kriegst du deine auch
nicht
So kurz vor der Bundestagswahl könnte man hinter der ablehnenden Stellungnahme
ein parteipolitisches Manöver vermuten. Doch waren die elf Vorschläge für die
Steuererleichterung von den Ländern Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz
und Bremen erarbeitet worden, womit eigentlich alle wesentlichen Parteien mit
Ausnahme der Linken eingebunden sind. Wenn man so will, ist der
Gesetzesvorschlag des Bundesrates also von einer ganz großen Koalition
erarbeitet worden.
Im Koalitionsvertrag hatte das schwarz-gelbe Bündnis Steuervereinfachung noch
zum wichtigsten Thema erklärt. Direkt hinter der einleitenden Präambel folgt ein
mehrseitiges Kapitel über die steuerpolitischen Vorhaben des neuen Bündnisses.
Unter anderem auch die Ankündigung: „Das Steuersystem werden wir deutlich
vereinfachen und für die Anwender freundlicher gestalten.“
Nach gut drei Jahren an der Regierung scheint diese Idee nicht mehr hoch im Kurs
zu sein. So lehnt die Bundesregierung den höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit
der Begründung ab: „Der Vorschlag führt zu Steuerausfällen, die in keinem
Verhältnis zu der angestrebten Vereinfachungswirkung stünden.“ Das gelte
insbesondere, weil die meisten Länder sonstige Steuererleichterungen (der
schwarz-gelben Koalition) mit dem Verweis auf ihre knappen Kassen
abgelehnt hätten.
Nun könnte man auf den Gedanken kommen, dass hier ein gewisses Beleidigtsein
eine Rolle spielt, nach dem Motto: Krieg‘ ich meine Steuererleichterung nicht, kriegst
du deine auch nicht. Diesen Gedanken jedenfalls hat man auf der SPD-Seite im
Bundesrat. Doch es gibt gewichtigere Gründe, die für eine Blockade des
Bundesrats-Vorhabens sprechen.
Im Endeffekt hätten die Vorschläge sogar zu Mehreinnahmen geführt
Finanzminister Schäuble hat derzeit ein anderes dringliches Ziel. Bis Ende März
muss er für den Haushaltsplan des Jahres 2014 noch gut 4,5 Milliarden Euro
einsparen. Ziel der Koalition ist es nämlich, einen „strukturell ausgeglichenen Etat“
vorzulegen. Das heißt, die konjunkturbedingten Einnahme- und
Ausgabeschwankungen zählen nicht. Da passen Steuerausfälle für das Jahr 2014
nicht ins Konzept.
Zwar hatten die Länder auch Vorschläge gemacht, wie man die Steuerausfälle hätte
begrenzen können. Im Endeffekt, so rechnen sie es im Gesetzentwurf vor, hätten die
elf Vereinfachungsvorschläge sogar zu Mehreinnahmen des Staates geführt. Knapp
170 Millionen Euro sollten für Bund (82), Länder (63) und Gemeinden (25)
zusätzlich rausspringen.
Doch kamen auch diese Überlegungen beim Regierungsbündnis aus Union und
FDP nicht gut an. So zum Beispiel die Idee, den sogenannten Carried Interest zu
besteuern. Darunter versteht man die Vergütung, die an Geber von Wagniskapital
ausgezahlt wird. Sie ist – eine große Ausnahme im Einkommensteuergesetz – völlig
steuerfrei. Diese Ausnahmestellung räumt auch die Bundesregierung ein. Eine
Steuer widerspreche jedoch internationalem Standard, weshalb sie zur
Abwanderung der Investoren in andere Länder führe.